Anträge der Bürgerliste Südharz zur Beschlussvorlage 751/24 Haushaltssatzung des Landkreises Nordhausen für das Haushaltsjahr 2024
- Kontakt Bürgerliste
- 19. Apr. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Für die 2. Lesung der Beschlussvorlage 751/24 Haushaltssatzung des Landkreises Nordhausen für das Haushaltsjahr 2024 am 24. April 2024 hat die Bürgerliste Südharz vor der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung am 18.04.2024 Änderungsanträge eingereicht.
1. Die Maßnahmen für die Sanierung der Schulinfrastruktur der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Nordhausen haben die höchste Priorität für das Haushaltsjahr 2024. Sämtliche unterjährig freiwerdenden Haushaltsmittel sind für diese Investitionen und Sanierungsmaßnahmen zu verwenden.
2. In der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 des Landkreises Nordhausen sind die Behebung aller nicht umgesetzten Brandschutzmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Nordhausen aufzunehmen. Darüber hinaus müssen im Haushaltsjahr 2024 alle dringend notwendigen Sanierungsvorhaben an Schulen (und Schulsporthallen) in Trägerschaft des Landkreises Nordhausen, die zur Behebung von Gesundheitsrisiken, notwendig sind, eingeplant werden. Bedarfszuweisungen sind dafür einzusetzen, wenn die Schulumlage nicht angehoben werden kann.
3. In der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 des Landkreises Nordhausen sind Unterstützungszahlungen für die Vereinsarbeit des Kreisjugendrings e.V. im Jugendclubhaus des Landkreises Nordhausen aufzunehmen. Das Jugendclubhaus hat sich für Vereine mit einem landkreisweiten Charakter, die Großteils eine anerkannte Integrationsarbeit und Jugendförderung leisten, als neue Heimat etabliert. Dadurch hat sich das Jugendclubhaus weiterentwickelt. Diese Arbeit für das Ehrenamt gehört durch eine stärkere Unterstützung seitens des für Jugendförderung und Integration zuständigen Landratsamts gewürdigt. Die vom Träger öffentlich als Bedarf angemeldeten ca. 52.000 Euro für Personal- und Sachleistungen könnten aus dem Deckungsring Personalkosten des Landkreises kompensiert werden.
4. Im Stellenplan ist die Stelle des Büroleiters Landrat um den prozentualen Anteil der Stelle zu mindern. Laut Niederschrift der letzten Kreistagssitzung wird diese Stelle seit Jahren in Teilzeit ausgeführt: […]„Herr Jendricke stellt richtig, dass Herr Reuter in Teilzeit im Amt ist, weil er auch seine andere Tätigkeit als Geschäftsführer der SGN ausübt.“ (Vgl. Beschlussvorlage 797/24 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreistages Nordhausen am 19.03.2024, S. 8).
Kommentare