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Die Bürgerliste Südharz bringt Anträge für Transparenz im Haushalt ein

Die Bürgerliste Südharz bringt für die kommende Kreistagssitzung drei aufeinander aufbauende Anträge zur Verbesserung der Transparenz bei der Haushaltsführung ein. Es liegt nun allein am Kreistag, ob man aktiv auf die sich wandelnden Rahmenbedingungen eingeht, sich um zukunftsfähige Haushalte bemüht und Willens ist, nachhaltig den Kreishaushalt zu steuern. 

 

Die Anträge im Wortlaut:

 

1.    Der Kreistag des Landkreises Nordhausen beauftragt die Kreisverwaltung mit der Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung und eines Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025.

2.    Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung mit einem monatlichen Berichtswesen zur Entwicklung der einzelnen Ausgabepositionen im Verwaltung- und Vermögenshaushalt. 

3.    Die Hauptsatzung des Landkreises Nordhausen (Fassung, gültig ab 01.10.2024) wird an geeigneter Stelle um die Aufnahme einer Erheblichkeitsgrenze zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ergänzt. 

 

Im Rahmen der Kreistagssitzung vom 26.08.2025 hat der Landrat ausgeführt, dass durch die steigenden Sozialausgaben eine geordnete Haushaltsführung notwendig sei, um den Haushaltsausgleich nicht zu gefährden. Er konnte nicht darstellen, wie hoch das zu erwartende Defizit im Sozialhaushalt ausfallen wird. Gegenüber dem Vorjahr wurde insgesamt eine Steigerung der Gesamtsozialausgaben in Höhe von 9.357.000 € bzw. 11,9 % im Haushalt 2025 veranschlagt und beschlossen. Aus der Kreisverwaltung ist zu erfahren, dass diese Steigerung nicht alle Haushaltsanmeldungen für den Sozialhaushalt berücksichtigt. 

Gemäß § 60 ThürKO Abs. 1 ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann oder bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Darüber hinaus hat das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 16.06.2025 den Haushalt rechtsaufsichtlich gewürdigt und Unregelmäßigkeiten im langfristigen Haushaltsausgleich aufgezeigt.

 

Ferner ist aufgrund der laufenden Haushaltssperre und des durch den Landrat aufgezeigten zu erwartenden Defizit im Sozialhaushalt eine größtmögliche Transparenz gegenüber dem Kreistag nötig. Insofern muss der Kreistag an dieser Stelle aktiv werden und die Haushaltsentwicklung enger begleiten. Ein geeignetes Monitoring ist dem Kreistag vorzulegen. Eine Erheblichkeitsgrenze zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung wird auf 3 %, bezogen auf die Gesamtaufwendungen/Gesamterträge bzw. Gesamtauszahlungen/ Gesamteinzahlungen, festgesetzt.

 
 
 

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